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Leben als internationaler Student an der Hirosaki-Universität

Vorgehensweise

Tätigkeiten außerhalb der Qualifikation

Tätigkeiten außerhalb der Qualifikation

Internationale Studierende kommen zu Studien- und Forschungszwecken nach Japan und erhalten den Aufenthaltsstatus als internationale Studierende.Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, während Ihres Aufenthalts in Japan Teilzeit zu arbeiten.
Wenn Sie zusätzlich zu Ihren ursprünglichen Tätigkeiten als internationaler Student Nebentätigkeiten ausüben möchten, müssen Sie die Erlaubnis der Einwanderungsbehörde einholen, um anderen Tätigkeiten nachzugehen, als denen, die im Rahmen des zuvor gewährten Aufenthaltsstatus erlaubt sind.

Wenn Sie ohne diese Erlaubnis andere als die erlaubten Aktivitäten ausüben, werden Sie bestraft. Seien Sie also bitte vorsichtig.
Erhält ein internationaler Studierender die Erlaubnis, eine andere Tätigkeit auszuüben, als sie aufgrund des zuvor gewährten Aufenthaltsstatus erlaubt ist, ist eine Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Unterhaltungsbranche oder der Unterhaltungsbranche innerhalb von 28 Stunden pro Woche zulässig.

Studierende, die eine Erlaubnis zu einer anderen Tätigkeit als der nach dem zuvor erteilten Aufenthaltsstatus zugelassenen Tätigkeit erhalten haben, müssen diese dem Dezernat Internationale Angelegenheiten vorlegen.

Was Sie für den Eingriff benötigen

○ Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung einer anderen als der nach dem zuvor gewährten Aufenthaltsstatus erlaubten Tätigkeit
○Bescheinigung über die Registrierung von Ausländern
○ Reisepass