Austauschprogramme mit Partneruniversitäten
Seit September 2025 verfügt die Hirosaki-Universität über 10 Universitäten undInteruniversitäres AustauschabkommenDiese Vereinbarungen sind in Kraft. (Davon haben 50 Schulen Absichtserklärungen zum Schüleraustausch unterzeichnet.)
Wir haben Abkommen mit Universitäten, mit denen wir uns gegenseitig darauf geeinigt haben, keine Studiengebühren zu erheben. Dies bietet den großen Vorteil, im Ausland studieren zu können, ohne Studiengebühren zahlen zu müssen.
Allerdings ist ein Auslandsstudium an allen Partnerhochschulen derzeit nicht ohne Zahlung von Studiengebühren möglich.Die Anzahl der Studierenden, für die keine Studiengebühren erhoben werden, ist begrenzt.
Über reguläre Kurse und universitätsnahe Sprachzentren
Um an einer Partneruniversität im Ausland zu studieren und reguläre Kurse zu belegen, müssen Studierende bestimmte Sprachkenntnisse und akademische Leistungen nachweisen. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, muss einen Sprachkurs besuchen. Erreicht man bis zum Ende des Sprachkurssemesters das erforderliche Sprachniveau, kann man anschließend reguläre Kurse belegen (allerdings erheben die meisten Universitäten Studiengebühren nur für reguläre Kurse an Partneruniversitäten; für Sprachkurse fallen hingegen häufig Gebühren an).
1. Teilnahmeberechtigung
1. Personen, die an unserer Universität in einem regulären Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind.
*Bewerben können sich nur Studierende im vierten Studienjahr und im Masterstudium, die ihren Status als Studierende an unserer Universität behalten und ihr Studium an unserer Universität für ein Semester oder länger fortsetzen, auch nach Ende der Ausschreibung.
*Internationale Studierende können sich nicht an Partneruniversitäten in ihrem Heimatland bewerben.
2. Wer unmittelbar nach Ablauf der Entsendungsfrist an die Hochschule zurückkehrt und sein Studium fortsetzt.
3. Diejenigen, die sowohl in akademischer als auch in persönlicher Hinsicht hervorragend sind und über die von der Partnerschule und unserer Universität geforderten Sprachkenntnisse usw. verfügen.
4. Diejenigen, die ein klares Ziel und einen klaren Plan für ein Auslandsstudium haben und zum Austausch zwischen unserer Universität und Partnerschulen beitragen können.
5. Personen, die das Einverständnis ihrer Eltern und Vorgesetzten eingeholt haben.
2. Liste der Reiseziele
Nachfolgend sind die Universitäten aufgeführt, die Studierende entsandt haben.Es gibt noch andere Studienziele im Ausland. Bitte erkundigen Sie sich beim Supportbüro des International Relations Office nach Einzelheiten.
Für diejenigen, die im Ausland studieren möchten,TOEFL-ITPAn Universitäten in englischsprachigen Ländern* können Sie nur dann reguläre Kurse belegen, wenn Sie die von der Partnerhochschule geforderte Punktzahl erreichen. Auch an Partneruniversitäten in nicht-englischsprachigen Ländern ist die Teilnahme am Test empfehlenswert, da viele Kurse auf Englisch unterrichtet werden.
*USA, Kanada, Neuseeland
3. Auslandsaufenthalt
Grundsätzlich innerhalb eines Jahres.
4. Status an unserer Hochschule während des Auslandsstudiums
Sie können im Ausland studieren, während Sie sich von unserer Hochschule beurlauben lassen, oder Sie können als „immatrikuliert“ ohne Beurlaubung im Ausland studieren.
Da es folgende Unterschiede gibt, konsultieren Sie bitte unbedingt Ihre Eltern, Studienberater und Mitarbeiter für akademische Angelegenheiten, um Ihren Status an dieser Universität während Ihres Studiums im Ausland zu klären.
〇Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium beurlauben lassen
Es sind keine Studiengebühren an die Hirosaki-Universität zu entrichten.Allerdings wird sich der Abschluss um sechs Monate bzw. ein Jahr verzögern.
〇Wenn Sie bereits während Ihrer Schulzeit im Ausland studieren
Auch während Ihres Auslandsstudiums müssen Sie Studiengebühren an der Hirosaki-Universität zahlen.
Die Studienzeit im Ausland wird in die für den Abschluss erforderliche Anzahl von Jahren eingerechnet, so dass es möglich ist, im ersten oder zweiten Jahr möglichst viele Credits zu erwerben, im Ausland zu studieren und in vier Jahren den Abschluss zu machen.
Je nach Fachbereich ist dies möglicherweise nicht möglich. Bitte konsultieren Sie daher unbedingt Ihren Studienberater und die Abteilung für akademische Angelegenheiten des jeweiligen Fachbereichs, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
*Wenn Sie eine Auszeit nehmen möchten, müssen Sie eine „Auszeitmitteilung“ an das Büro für akademische Angelegenheiten (Akademische Angelegenheiten) Ihrer Fakultät oder Graduiertenschule senden.
5. Stipendium
6. Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen, Bewerbungsfrist
・Bitte beziehen Sie die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen.
[Ziel der Dokumenteneinreichung] Unterstützungsbüro des Hauptsitzes für internationale Zusammenarbeit (Microsoft Forms)
Wenn Sie Ihr Auslandsstudium von Januar bis April ⇒Anfang Juli des Vorjahres beginnen
Bei Studienbeginn im Ausland von Juli bis Oktober ⇒ Ende Dezember des Vorjahres oder Ende Januar desselben Jahres
7. Anerkennung der Kreditwürdigkeit nach Rückkehr nach Japan
・Im Ausland erworbene Lehrveranstaltungen werden bis zu einem Umfang von maximal 60 Credits auf die an unserer Universität angebotenen Kurse und Credits angerechnet und nach Beratung im Fakultätsausschuss der jeweiligen Fakultät anerkannt.
・Wenn Sie Ihre Credits anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihr akademisches Zeugnis, Ihren Lehrplan, Ihren Stundenplan, Ihre Notenrichtlinien, Lehrbücher, eingereichten Arbeiten, Berichte und andere Dokumente mitbringen, die als Referenz für die Credit-Anerkennung verwendet werden können, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren.
・Wenn kein „Lehrplan“ erstellt wurde, besorgen Sie sich bitte ein Zertifikat, das den Kurs usw. beschreibt.
Bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen müssen Sie sich nach Ihrer Rückkehr nach Japan mit dem Studienbüro Ihrer Fakultät oder Graduiertenschule in Verbindung setzen und deren Anweisungen befolgen. Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Beförderung nach Ihrer Rückkehr und der für den Abschluss erforderlichen Studienleistungen sollten Sie sich jedoch unbedingt vor Ihrer Abreise ausführlich mit dem Studienbüro Ihrer Fakultät, Ihrem Betreuer und den für Ihre Lehrveranstaltungen zuständigen Professoren beraten.
8. Vorsichtsmaßnahmen
〇Studierende, die Stipendien der Japan Student Services Organization (JASSO) erhalten, die eine Befreiung von den Studiengebühren beantragen oder beantragen möchten, wenden sich bitte an die zuständige Person, bevor sie im Ausland studieren.